13. Juni 2018

Satzung zur Anwendung des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz

Antrag der Stadtverordnetenfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13. Juni 2018

 Durch die Einführung des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) hat die Landesregierung u.a. auf die Datenschutzgrundverordnung der EU reagiert. Damit ist es nun z.B. für die Bürgerinnen und Bürger möglich, seitens der Behörden Auskunft zu amtlichen Informationen zu erhalten. Diese Möglichkeit stellt einen wichtigen Baustein für eine transparente und bürgernahe Verwaltung dar. Die Landesvorschrift gilt jedoch nicht direkt für kommunale Verwaltungen. Diese müssen gem. § 81 Abs. 1 Nr. 7 des HDSIG´s eine Satzung erlassen, welche u.a. die Informationsfreiheitsrechte anwendbar macht. Nach Ansicht der Fraktionen sind in einer modernen Demokratie die Informationsfreiheitsrechte elementar. Wer will, dass Bürgerinnen und Bürger mitgestalten, mitentscheiden, sich einmischen, der muss ihnen auch die Möglichkeit geben, sich umfassend zu informieren. Im Interesse einer modernen und transparenten Verwaltung und zielgerichteten Mitarbeit der Bürgerschaft sollte Wiesbaden von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen.

Der Ausschuss möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten,

  1. a) zu prüfen wie eine Satzung zur kommunalen Anwendbarkeit des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes rechtssicher formuliert sein müsste, um zu gewährleisten, dass das HDISG möglichst weitgehend auch für kommunale Behörden und Einrichtungen Anwendung findet.
  2. b) der Stadtverordnetenversammlung einen Satzungsentwurf zur Beschlussfassung/weiteren Beratung vorzulegen. Dabei muss die Satzung einen niedrigschwelligen aber rechtlich zulässigen Zugriff auf vorhandene amtliche Informationen ermöglichen und sicherstellen.