7. Juni 2018

Sicherung der Wahlfreiheit der Schulform: Bildungsgang Gymnasium

Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen für den Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften am 7. Juni 2018

Die Verteilkonferenzen zeigen auch in Wiesbaden einen anhaltenden Trend zum Gymnasium. Zusätzlich sorgen insgesamt steigende Schülerzahlen auch für steigende Anwahlzahlen an den Wiesbadener Gymnasien. Die bestehenden Kapazitäten reichen bereits in der kurzfristi-gen Prognose der nächsten vier Jahre nicht mehr aus.

Der Ausschuss möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten

1)         durch eine umfassende Analyse der Zu- und Abgangszahlen insbesondere in den Mit-telstufen und der Übergangsquoten der IGSen an den Oberstufen (getrennt nach rei-nen Oberstufengymnasien und anderen sowie unter Berücksichtigung nur der Wies-badener Schülerinnen und Schüler ohne Externe) zu prüfen, ob und in welchem Um-fang die prognostizierte Nachfrage an den bestehenden Gymnasien erfüllt werden kann.

2)         auf Grundlage der Prognosen und Übergangsquoten der IGSen zu prüfen, ob der Nachfrage nach dem Bildungsgang Gymnasium auch an den IGSen entsprochen werden kann, ohne dass dabei wiederum ein Kapazitätsproblem bei den IGS-Plätzen entsteht, und gleichzeitig auch die Auslastungsquoten im differenzierten Schulsystem und die Anwahlwünsche der Eltern anzugeben sowie die Anzahl der Schüler in den IGSen getrennt nach den einzelnen Zweigen zu betrachten.

3)         zu prüfen, ob der steigende Bedarf an Gymnasialplätzen durch die Umwandlung einer bestehenden Schule in ein Vollgymnasium bzw. ein Gymnasium bis zum Ende der Sekundarstufe I abgedeckt werden kann.

4)         auf Grundlage der Übergangsquoten in den einzelnen Grundschulen und mögliche neue Siedlungsgebiete zu prüfen, an welcher Stelle im Stadtgebiet ein Neubau eines Voll- oder Sekundarstufe I-Gymnasiums sinnvoll erscheint. Dabei sind insbesondere die Aspekte der Grundstückseigentümerschaft und der planungsrechtlichen Voraus-setzungen für einen Neubau zu berücksichtigen.

5)         die Anwahlen der Wilhelm-Leuschner-Schule in den vergangenen Jahren darzustellen und ggf. zu prüfen, ob die Wiedereinrichtung einer Oberstufe an der IGS Wilhelm-Leuschner als flankierende Maßnahme zu den Punkten 1-4 zur Deckung der Nach-frage nach dem Bildungsgang Gymnasium umgesetzt werden kann.