23. Oktober 2018

Spurenstoffe im Abwasser

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Ausschuss für Umwelt, Energie und Sauberkeit am 23. Oktober 2018

Organisch-chemische Spurenstoffeinträge belasten die Böden, Gewässer und Trinkwasserressourcen. Im Hessischen Ried, aus dem auch Wiesbaden zu ca. 40 Prozent sein Trinkwasser bezieht, wurden in den vergangenen Jahren hohe Belastungen der Fließgewässer sowie Grundwasserverunreinigungen festgestellt. Die Wassergewinnung musste stellenweise eingeschränkt werden, so z. B. im Wasserwerk Dornheim der Hessenwasser GmbH & Co. KG.

Die aufgrund ihrer Giftigkeit, Langlebigkeit und Anreicherung im Gewebe gesundheitsschädlichen Spurenstoffe stammen u.a. aus Pflanzenschutzmitteln, Industrie- und Haushaltschemikalien oder Körperpflegeprodukten. Eine relevante Stoffgruppe sind hierbei die Medikamentenrückstände.

Insgesamt handelt es sich um einen Schadstoff-Cocktail, der wiederum weitere Transformationsprodukte beinhalten kann. Viele dieser Stoffe sind derzeit mit den verfügbaren analytischen Methoden nicht einmal erfassbar.

Neben der dringend erforderlichen Ertüchtigung von Kläranlagen (4. Stufe) muss daher auch durch vorsorgende Maßnahmen der Eintrag dieser Stoffe verringert werden. Die Abwassersatzung der LHW beinhaltet unter § 13 (2) ein Einleitungsverbot von Arzneimitteln. Trotzdem fällt in Krankenhäusern, Arztpraxen z.B. für Onkologie, Altenheimen etc. mit Spurenstoffen/Medikamentenrückständen belastetes Abwasser regelmäßig an. Insbesondere hier sollte im Rahmen der kommunalen Vorsorge angesetzt werden.

Der Ausschuss möge daher beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu berichten:

  1. Bei welchen Einleitern in die Wiesbadener Abwasseranlagen ist von einem erhöhten Eintrag von Medikamentenrückständen auszugehen? Gibt es hierzu Untersuchungen bzw. finden Abwasserkontrollen statt und falls ja, mit welchem Ergebnis?
  2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um bei diesen Einleitern die Medikamentenrückstände im Abwasser zu reduzieren?
  3. In wie weit sieht der Magistrat die Notwendigkeit, die Grenzwerte nach § 14 der Abwassersatzung zu überarbeiten und den Anforderungen des Gewässerschutzes anzupassen?
  4. Sieht der Magistrat die Möglichkeit, auf Apotheken, die sich Vfw-Remedica angeschlossen haben und ihre Arzneimittelverpackungen zurücknehmen, stärker aufmerksam zu machen? Welche Maßnahmen ergreifen der Magistrat bzw. die Entsorgungsbetriebe, um die Verbraucher über die richtige Entsorgung von Arzneimitteln besser aufzuklären?
  5. In welcher Form ist für den Klinikneubau der HELIOS-HSK eine Reinigungsanlage zur Eliminierung von Arzneimittel-Rückständen und Röntgen-Kontrastmitteln vorgesehen, wie dies laut Magistratsbericht von 10. Februar 2016 zum Beschluss Nr. 0523 der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015 geprüft werden sollte? Welche Effekte kann eine solche Anlage im Vergleich zu den aktuellen Verhältnissen im Klinikbetrieb haben?
  6. Wie ist der derzeitige Sachstand bei der geplanten Erweiterung des Hauptklärwerks um eine 4. Reinigungsstufe?