18. März 2014

Umweltzone: Lkw-Durchfahrtsverbot und Ausnahmeregelungen

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

für den Ausschuss Umwelt, Energie und Sauberkeit am 18. März 2014:

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17. November 2011 beschlossen, nach erfolgreicher Prüfung und der Einführung einer Umweltzone ein Lkw-Durchfahrtsverbot mit in das Maßnahmenpaket zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufzunehmen (Vorlage Nr. 11-V-36-0013, Beschluss Nr. 0472). Die Umweltzone Mainz-Wiesbaden wurde zum 1. Februar 2013 eingeführt. Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN begrüßt das derzeitige Engagement des Umweltdezernenten gegenüber dem Hessischen Verkehrsministerium, gut zweieinhalb Jahre nach Beschlussfassung  endlich auch das Durchfahrtsverbot für den Schwerlastverkehr umzusetzen.

Ein Bestandteil der Umweltzone sind zahlreiche Ausnahmeregelungen. Nach Informationen der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN werden Ausnahmegenehmigungen in Mainz und Wiesbaden nach jeweils unterschiedlichen Kriterien erteilt, obwohl die beiden Städte über eine gemeinsame Umweltzone verfügen.       

Der Ausschuss möge beschließen,

der Magistrat wird gebeten,

1. über den aktuellen Sachstand der Umsetzung des Lkw-Durchfahrtsverbots zu berichten;

2.1. zu berichten, ob und welche unterschiedlichen Ausnahmegenehmigungen in den beiden an der Umweltzone Mainz-Wiesbaden beteiligten Städten existieren,

 2.2. falls ja, ob und in welcher Weise diese das von der Landeshauptstadt  Wiesbaden angestrebte Lkw-Durchfahrtsverbot tangieren.