14. Februar 2019

Weg für eine kulturelle Nutzung des Walhallas ebnen

Das Walhalla ist ein wichtiges Kulturdenkmal. Seine Bedeutung strahlt über die Stadtgrenzen Wiesbadens hinaus. Das 1897 im neobarocken Stil erbaute denkmalgeschützte Haus weist bekanntermaßen einen hohen Sanierungsstau auf. Daran hat auch der Erwerb des Walhalla im Jahr 2007 durch die stadteigene Wiesbadener Versorgungs- und Verkehrsholding (WVV) bis heute leider nichts geändert.

Dabei schaut das Walhalla bis zur Schließung wegen Brandschutzauflagen in Januar 2017 auf eine langjährige und erfolgreiche kulturell herausragende Arbeit zurück. Bis zur Schließung wurde noch der Spiegelsaal, das Kino im Untergeschoß (Bambi) und das Foyer vom Walhalla e.V. erfolgreich bespielt und hat damit erheblich zur Belebung dieses Innenstadtbereichs beigetragen.

Seitens der Stadtpolitik wurde auf die Schließung schnell reagiert. Bereits in 2017 wurde der Runde Tisch zur Zukunft des Walhalla eingerichtet. Dort wurden auch Nutzungskonzepte durch unterschiedliche Betreiber oder Betreiberkonzepte, z.B. der Walhalla Studios, vorgestellt und beraten. Im Januar 2019 hat sich nun auch der Kulturbeirat öffentlich eindeutig für eine kulturelle Nutzung des Walhallas ausgesprochen und eine dahingehende Sanierung des Gebäudes gefordert.

Die städtische Gesellschaft WVV ist Eigentümerin und potentielle Vermieterin. Öffentlich bekannt ist, dass die denkmalfachliche und die bauhistorische Begutachtung des Gebäudes vorliegt. Die WVV hält aber angesichts eines prognostizierten erheblichen Sanierungsbedarfs einen kulturellen Betrieb aus marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten für fraglich.

Das Walhalla hat eine ernstzunehmende kulturelle- und denkmalfachliche Bedeutung, einen erheblichen Wert für die kulturelle Vielfalt und leistet darüber hinaus einen bedeutenden Beitrag zur Belebung der Innenstadt der Landeshauptstadt Wiesbaden. Diesen Punkten angemessen ist es, wenn sich die Stadtverordnetenversammlung eindeutig für eine Sanierung des Walhalla für den Kulturbetrieb ausspricht.   

Die Stadtverordnetenversammlung möge deshalb beschließen:

I.

Der Magistrat wird gebeten zu berichten,

  1. wie der aktuelle Sachstand zum Walhalla ist?
  2. welcher Zeitplan zur Sanierung beabsichtigt ist?
  3. welche Gutachten bisher zu welcher Bausituation beauftragt wurden und welches Ergebnis diese Gutachten hatten?
  4. welche Kosten für diese Gutachten bisher entstanden sind?
  5. welche Sanierungskosten bisher durch diese Gutachten prognostiziert wurden?
  6. unter welchen Bedingungen der in Rede stehende Zuschuss des Bundes sichergestellt werden kann?

II.

  1. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für eine kulturwirtschaftliche Nutzung des Walhalla Theaters aus. Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen sollen diese Nutzung sicherstellen.
  2. Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Kulturbeirat und dem Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften die Anforderungen festzulegen, die eine kulturwirtschaftliche Nutzung ermöglichen.
  3. Der Magistrat wird weiter gebeten, sodann eine Kostenkalkulation vorlegen, welche Finanzmittel nötig wären, um das Walhalla in städtischer Regie unter den obengenannten Prämissen zu sanieren. Dabei ist ein angemessener Betriebszuschuss für einen kulturellen Betrieb in den künftigen Haushaltsplänen zu berücksichtigen, damit keine vollständige Umlage der anfallenden Sanierungskosten auf die Betriebsmiete erforderlich wird.