29. Januar 2013

Endlich Klarheit über künftige Energieversorgung schaffen!

GRÜNEN-Vorsitzende Christiane Hinninger bittet Mainzer OB um Auskünfte zur KMW AG / BürgerInnen in Hessen brauchen dringend Informationsrechte à la Rheinland-Pfalz  

 „Wir wollen endlich Licht ins Dunkel bringen und das lange Stadium der Intransparenz beenden“, erklärt die Fraktionsvorsitzende und OB-Kandidatin der Wiesbadener GRÜNEN, Christiane Hinninger. Nachdem die Kohlekraftwerkspläne auf der Ingelheimer Aue mit der Rückgabe der Genehmigungen durch die Kraftwerke Mainz-Wiesbaden (KMW) AG endgültig beerdigt wurden, stelle sich nun die Frage nach einer tragfähigen regionalen Lösung der künftigen Energieversorgung der Städte Mainz und Wiesbaden.  

„Die KMW schweigt seit Jahren und gibt trotz des berechtigten öffentlichen Interesses kaum Informationen preis.“ Obwohl das Kohlekraftwerk seit September 2009 keine Perspektive mehr besitzt, hat die KMW in den vergangenen drei Jahren der Öffentlichkeit weder eine Alternative vorgestellt noch mitgeteilt, in welche Richtung es weitergehen soll. „Viele die Öffentlichkeit interessierende Fragen sind nach wie vor nicht beantwortet“, so Hinninger. „Hierher gehören beispielsweise die im Zusammenhang mit dem Vorhaben Kohlekraftwerk entstandenen Kosten.“

Hinninger hat deshalb als betroffene Bürgerin von ihren Informationsrechten nach dem rheinland-pfälzischen Landesinformationsfreiheitsgesetz Gebrauch gemacht und einen Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Mainz, Michael Ebling, geschrieben. Damit will sie unter anderem Fragen zu den durch die Kohlekraftwerkpläne entstandenen Kosten sowie zur zukünftigen Entwicklung und zur Geschäftsführung der KMW geklärt wissen.

 „Die Diskussion über die Versorgungssicherheit geht uns alle an und muss öffentlich geführt werden. Da es sich bei der KMW AG um ein kommunales Unternehmen handelt und damit die Bürger der Städte Mainz und Wiesbaden von dessen wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg unmittelbar betroffen sind, gilt dies umso mehr“, so Hinninger weiter. „Dieses Thema gehört in den öffentlichen Diskurs, um – anders als bei den Kohlekraftwerkplänen –  frühzeitig eine breite Akzeptanz für den künftig einzuschlagenden Weg herzustellen, der dann mit der damit einhergehenden Planungssicherheit zeitnah umgesetzt werden kann. Unabdingbare Voraussetzung für die öffentliche Meinungs- und Willensbildung ist jedoch das Vorliegen von verlässlichen Informationen.“

Rechtsgrundlage des Auskunftsbegehrens ist das rheinlandpfälzische Informationsfreiheitsgesetz. Dieses greift, da der Sitz der KMW auf Mainzer Stadtgebiet liegt. „Die Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger werden in Sachen Information gleich doppelt blockiert“, kritisiert Hinninger. Auf Landesebene verhindere die schwarz-gelbe Regierung ein Gesetz zur Informationsfreiheit und im Rathaus schiebe schwarz-rote eine von der Opposition beantragte Informationsfreiheitssatzung auf die lange Bank.

Hintergrundinfo: Das Landesinformationsfreiheitsgesetz in Rheinland-Pfalz gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Der Anspruch ist von Wohn- oder Aufenthaltsort und Staatsangehörigkeit der Antragstellerinnen und Antragsteller unabhängig, also auch nicht auf Einwohnerinnen und Einwohner des Landes Rheinland-Pfalz beschränkt. Für das Bestehen der Informationspflicht ist es unerheblich, ob sich die Behörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Handlungsformen bedient. Als eine der Energieversorgung dienende Gesellschaft erfüllt die KMW AG Aufgaben der Daseinsvorsorge. Unter den Begriff der Daseinsvorsorge sind alle zur Befriedigung der Grundbedürfnisse der Bürger erforderlichen Leistungen der Verwaltung zu fassen. Traditionell gehören gerade die Strom-, Gas- und Wasserversorgung zu den typischen kommunalen Aufgaben.3 Um den Anspruch auf Informationszugang umfassend auszugestalten, gewährt § 2 Abs. 3 LIFG den Zugang daher auch dann, wenn sich die öffentliche Hand zur Erfüllung ihrer Aufgaben privater Personen oder Unternehmen bedient.

 

Anlage zur PM „Endlich Klarheit über künftige Energieversorgung schaffen!“

Fragenkatalog aus dem Schreiben an OB Ebling:

I. Kohlekraftwerk

1.)

Welche Kosten sind der KMW AG im Zusammenhang mit dem Kohlekraftwerk Mainz insgesamt entstanden?

2.)

Welche Kosten sind der KMW AG durch Abschlagszahlungen und Reservierungs-/Bereitstellungskosten an den Generalunternehmer und andere Vertragspartner entstanden?

3.)

Welche Kosten sind der KMW AG im Zusammenhang mit der technischen Planung des Kohlekraftwerks entstanden?

4.)

Welche Kosten sind der KMW AG durch Finanzierungsberatung entstanden?

5.)

Welche Kosten sind der KMW AG durch juristische Beratungsleistungen, Verfahrenskosten, etc. im Zusammengang mit dem Vorhaben Kohlekraftwerk entstanden?

6.)

Welche Kosten sind der KMW AG durch die im Zusammenhang mit dem Vorhaben Kohlekraftwerk durchgeführte Öffentlichkeitsarbeit entstanden?

7.)

Waren im Zusammenhang mit der Beendigung des Kohlekraftwerks Vertragsstrafen an Vertragspartner/Lieferanten zu zahlen? Wenn ja: Wie hoch beliefen sich die Zahlungen? An wen wurden sie geleistet? Gab oder gibt es in diesem Zusammenhang Kompensationsgeschäfte?

8.)

Wurden im Zusammenhang mit dem Vorhaben Kohlekraftwerk bei der KMW AG Arbeitsstellen geschaffen? Wenn ja: Wie viele. Sollen diese weiterbeschäftigt werden? Wenn ja: Mit welchem Aufgabenbereich?

II. Zukünftige Entwicklung

1.)

Auf welche Summe beliefen/belaufen sich die im Zusammenhang mit dem Vorhaben Kohlekraftwerk gebildeten Rückstellungen der KMW AG? Für welchen Zweck wurden die Rückstellungen im Einzelnen gebildet? Sind die Rückstellungen zwischenzeitlich aufgelöst? Wenn nein: Wann sollen diese aufgelöst werden? Wem oder welchem Zweck sollen die Rückstellungen nach deren Auflösung zugeführt werden? Bestehen Gewinnabführungsvereinbarungen zwischen der KMW AG und deren Muttergesellschaften? Für diesen Fall: Wie sind diese ausgestaltet?

2.)

Gibt es konkrete Vorstellungen oder Planungen der KMW AG im Hinblick auf das Grundstück auf dem das Kohlekraftwerk errichtet werden sollte? Soll das Grundstück veräußert werden oder alternativ ein anderes Vorhaben hierauf umgesetzt werden? 

3.)

Wie soll das bestehende GuD-Gaskraftwerk nach Auslaufen des bestehenden Gaslieferungsvertrages genutzt werden?

4.)

Hält die KMW AG derzeit ein Konzept zur Erzeugung und Bereitstellung von Energie vor nach Auslaufen des derzeit bestehenden Gaslieferungsvertrages vor? Wenn ja: Wie sieht dieses aus. Wenn nein: Warum nicht?

5.)

Mit welchem Personalbedarf rechnet die KMW AG in diesem Zusammenhang?

III. Geschäftsführung

1.)

Wann laufen die Verträge der Vorstandsmitglieder aus?

2.)

Ist geplant, die Verträge mit den Vorstandsmitgliedern erneut (vorzeitig) zu verlängern?