21. September 2017

GiB-Straßenreinigungskonzept ausgebremst

GRÜNE: „Stadtverordnetenbeschluss vom Magistrat nicht umgesetzt!“

„So kann man die Initiative Gehwegreinigung in Bürgerhand (GiB) und die Parlamentarier nicht abspeisen“, kritisiert die Grüne Stadtverordnete Konny Küpper den Umgang mit dem  kürzlich presseöffentlich bekannt gemachten Rechtsgutachten zur umstrittenen Straßenreinigungssatzung. „Das Rechtsgutachten zu den alternativen Straßenreinigungskonzepten der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) und der GiB ist zwar in enger Abstimmung mit den ELW, aber ohne jede Konsultation der GiB entstanden. Bei uns verstärkt sich damit der Eindruck, dass das GiB-Modell ausgebremst werden soll.“

Schon in der Sitzungsvorlage zur Straßenreinigungssatzung, die seit April 2017 in den Ortsbeiräten beraten und mehrheitlich von diesen abgelehnt worden sei, werde das GiB-Konzept nicht als gleichrangige Alternative behandelt. Anstatt es als Gegenentwurf zum ELW-Konzept zur Abstimmung zu stellen, werde es im Begründungstext abgelehnt und sei dann lediglich als „geprüfte Variante“ angehängt.

„Dabei“, so Küpper weiter, „war der Magistrat von der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2016 ausdrücklich mit der Intention beauftragt worden, das Modell GiB 2015+ den Gremien als weitere rechtssichere Variante zur Beschlussfassung vorzulegen. Wir Grüne sehen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung daher mit der Vorlage in der aktuellen Fassung als nicht umgesetzt an. Wir fordern, dass in der nun angekündigten überarbeiteten Fassung die erforderlichen Nachbesserungen erfolgen.“

„Nachdem Politiker*innen und Verwaltung in monatelangem Trialog mit der GiB zusammengesessen haben“, stellt der umweltpolitische Sprecher Ronny Maritzen abschließend fest, „sollte unbedingt vermieden werden, das Straßenreinigungskonzept der ELW erneut gegen das Votum vieler Ortsbeiräte durchzudrücken. Das wäre dann auch ein Schlag ins Gesicht der Initiative, die in ehrenamtlicher Arbeit mit einem immensen Zeitaufwand und großer Kompetenz ein umfassendes Alternativ-Konzept erarbeitet hat, das vermutlich durch entsprechende Änderungen ebenfalls rechtssicher gemacht werden kann.“