4. Oktober 2018

GRÜNE machen neuen Vorschlag zur Begrenzung der Mieten bei städtischen Wohnungsgesellschaften

Das Stadtparlament hatte sich in seiner vergangenen Sitzung mit Vorschlägen zu einer Begrenzung der Mieten bei den städtischen Wohnungsgesellschaften beschäftigt. Eine Entscheidung hatten die Stadtverordneten noch nicht getroffen. Teilweise hatten sich die unterschiedlichen Auffassungen sogar verhärtet. „Aus unserer Sicht muss aber wieder Bewegung in das Thema. Eine Mietpreisbegrenzung bei den städtischen Wohnungsge-sellschaften wäre ein wichtiges Signal auf dem angespannten Wiesbadener Woh-nungsmarkt. Das Thema ist zu wichtig, um parteipolitisch zwischen den unterschiedli-chen Interessen zerrieben zu werden. Aus unserer Sicht ist bei gutem Willen aller Betei-ligten ein sinnvoller Kompromiss möglich“, so die Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN Rathausfraktion, Christiane Hinninger.

Grundlage für eine solche Einigung könnte aus Sicht der GRÜNEN die Mietpreisbegren-zung sein, die die landeseigene Nassauische Heimstätte (NH) auf Anregung der Lan-desregierung verwirklicht hat. „Wir hatten bei der Nassauischen Heimstätte eine ähnliche Ausgangslage wie in Wiesbaden. Die einen wollten sehr weitreichend in die Geschäfts-politik der Wohnungsgesellschaft eingreifen. Die anderen sorgen sich, ob dadurch deren Handlungsfähigkeit zu stark eingeschränkt würde. Am Ende haben wir auf Landesebene ein Paket geschnürt, das die Mietpreise begrenzt und vom Aufsichtsrat der Nassaui-schen Heimstätte beschlossen wurde. Das könnte auch ein Modell für Wiesbaden sein“, so der Vorsitzende der GRÜNEN Landtagsfraktion und Wiesbadener Abgeordnete, Ma-thias Wagner.

Im Einzelnen sehe das auf Vorschlag der Landesregierung beschlossene Paket der Nassauischen Heimstätte folgende Maßnahmen vor:

1. Ein-Prozent-Grenze für Haushalte mit mittlerem Einkommen
Die Nassauische Heimstätte deckelt bei Haushalten mit mittlerem Einkommen (Brut-toeinkommen bis 63.000 Euro) anstehende Mieterhöhungen auf ein Prozent pro Jahr für die nächsten fünf Jahre. Diese Deckelung umfasst etwa 75 Prozent der Mieterin-nen und Mieter von sogenannten frei finanzierten Wohnungen, die nicht öffentlich geförderten werden.

2. Land verzichtet auf Dividende
Um einen Teil der geringeren Einnahmen der NH zu kompensieren verzichtet das Land Hessen, als größter Gesellschafter, komplett auf die Auszahlung der Dividende.

3. Begrenzung bei Anpassungen von Bestandsmieten
Bei Haushalten mit einem höheren Einkommen, die nicht unter die Ein-Prozent-Regelung fallen, werden die Anpassungen von Bestandsmieten die niedrige Schwel-le in Höhe von 15 Prozent innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten. Damit bleibt die Nassauische Heimstätte fünf Prozent unter dem gesetzlich möglichen Rahmen.

4. Verlängerung der öffentlichen Förderung von Wohnungen
In den Jahren 2018 bis 2023 wird die öffentliche Förderung für rund 2.000 Wohnun-gen auslaufen. Die meisten davon befinden sich im Rhein-Main-Gebiet. Die Nassau-ische Heimstätte wird nun aufgrund der Landesinitiative diese Förderung freiwillig um zehn Jahre verlängern.

5. Deckelung für Mieterhöhungen nach Modernisierungen
Mieterinnen und Mieter müssen keine sprunghaft gestiegenen Mieten nach Moderni-sierungen befürchten. Hier schöpft die Nassauische Heimstätte den gesetzlichen Spielraum bereits heute nicht aus. Von den gesetzlich möglichen elf Prozent der Kos-ten einer Modernisierungsmaßnahme sollen künftig nur sechs Prozent auf die Miete-rinnen und Mieter über eine Mieterhöhung umgelegt werden.

„Wir haben den Sozialdezernenten Christoph Manjura gebeten, die Übertragung des Landes-Modells auf Wiesbaden gemeinsam mit den städtischen Gesellschaften zu prü-fen. Wir verbinden damit die Hoffnung, bereits in der nächsten Ausschussrunde Ende Oktober bei diesem Thema einen deutlichen Schritt weiterzukommen“, so Christiane Hinninger.

Die GRÜNEN weisen darauf hin, dass die Landesregierung auch gegenüber der eben-falls in Wiesbaden tätigen Wohnungsbaugesellschaft GWH die Übertragung des Modells der Nassauischen Heimstätte angeregt habe. Die GWH ist eine Tochtergesellschaft der Hessischen Landesbank. „Würden sich neben der Nassauischen Heimstätte auch die GWH und die städtischen Gesellschaften auf ein einheitliches Modell zur Mietpreisbe-grenzung verständigen, wäre das ein rundes Paket mit spürbaren Auswirkungen auf den Wiesbadener Wohnungsmarkt“.