3. August 2012

Umweltzone darf kein Stückwerk werden!

GRÜNE fordern Landesregierung zur Aufnahme eines Lkw-Durchfahrtsverbots und Ausweisung einer größeren Fläche auf

„Es ist völlig unverständlich, warum die schwarz-gelbe Landesregierung der Stadt Wiesbaden die Umweltzone nicht in dem von ihr gewollten Umfang gewährt“, kritisiert der GRÜNE Umweltausschussvorsitzende Ronny Maritzen jüngst öffentlich gewordenen Details. Danach soll die Landeshauptstadt das von der Stadtversammlung längst beschlossene Lkw-Durchfahrtsverbot nicht erhalten. Hinzu kommt: Neben der Absage an diesen sinnvollen zweiten Schritt des Maßnahmenpakets zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans schränken die von CDU und FDP geführten Ministerien in erheblichem Umfang das ursprünglich zur Ausweisung als Umweltzone geplante Areal ein.
Anstatt eine ausreichend große und damit effektive Sperrzone für Fahrzeuge ohne Umweltplakette zu schaffen, werden östliche Vororte wie Igstadt, Erbenheim und Kloppenheim sowie das Gewerbegebiet Petersweg in Kastel und das Industriegebiet Amöneburg ausgeklammert. „Diese – wie auch die Absage an das Lkw-Durchfahrtsverbot – offensichtlich aus Rücksicht auf die Industrie getroffene Entscheidung wird die Anwohner der genannten Quartiere treffen. Diese leiden nicht sehr viel weniger unter Luftschadstoffen als Bewohner der Innenstadt“, so Maritzen.
In seinem Ende 2010 vorgelegten Gutachten zur Wirkungsabschätzung einer Umweltzone hat das von der Stadt beauftragte Ingenieurbüro zwei unterschiedlich große Umweltzonen geprüft: eine nur für den Innenstadtbereich („Kleine Lösung“) und eine für das gesamte Stadtgebiet („Große Lösung“). Die Experten kommen zu dem Schluss: „Bei einer größeren Ausdehnung der Umweltzone ist […] auch für einen größeren Bereich die Minderung der Schadstofffreisetzung zu erwarten.“
Selbst kommunale CDU-Politiker haben bereits scharfe Kritik an der schwarz-gelben Landesregierung geübt. Maritzen: „Die Umweltzone darf kein Flickwerk werden! Wir fordern die Landesregierung umgehend dazu auf, ihren Standpunkt zu revidieren. Nur die flankierende Maßnahme Lkw-Durchfahrtsverbot und die Ausweisung einer ausreichend großen Fläche als Umweltzone bringen eine effektive Reduzierung der Feinstaub- und Stickoxidbelastung und sind wirksame Mittel zur Luftreinhaltung sowie zum Umwelt- und Gesundheitsschutz.“