29. März 2012

VGH bringt Bürgerbegehren aber auch Bürgerengagement zu Fall

Beschluss ist unverständlich und Rückschlag für bürgerschaftliche Einflussnahme

Mit Bestürzung hat die gesundheitspolitische Sprecherin der Rathausfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Wiesbaden, Sibel Güler, auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Kassel zum Bürgerbegehren gegen die Teilprivatisierung der Dr.-Horst-Schmidt-Kliniken (HSK)  reagiert: „Hier werden mit fadenscheinigen Begründungen, die die Bürgerschaft nicht mehr nachvollziehen kann, wichtige Entscheidungen gegen den Willen eines Großteils der Bürgerinnen und Bürger Wiesbadens ermöglicht.“
Der Beschluss des VGH Kassel, welcher in einem einstweiligen Anordnungsverfahren die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellte, widerspricht nach Ansicht der Grünen dem Sinn der Bürgerbeteiligung. „Wenn sich schon Gerichte nicht darüber einig sind, ab wann ein Bürgerbegehren eingeleitet werden muss, wie sollen es da erst die Bürgerinnen und Bürger wissen?“, fragt Güler. „Eine bürgernahe Auslegung der Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung sieht jedenfalls anders aus.“ Dies sieht auch Herbert Bohr, Sprecher des Kreisverbands der Grünen, so: “Eine Bürgerbeteiligung muss praktikabel sein, sonst droht sie als Farce wahrgenommen zu werden. Aber dem VGH scheint es weder um Sinn noch um Stärkung der direkten Demokratie zu gehen.“
Zudem das Bürgerbegehren damit natürlich nicht am Ende ist, wie bereits teilweise in der Presse verbreitet wurde. Falls das Aktionsbündnis die vielen tausend Unterschriften bei der Stadt Wiesbaden abgibt, müsste darüber auch in der Stadtverordnetenversammlung entschieden werden.
„Wir sagen deshalb weiterhin, dass es wichtig und richtig war, sich an dem Bürgerbegehren zu beteiligen“, so Güler weiter. Auch wenn die regierende Koalition dieses mit der Begründung des VGH als unzulässig werten wird, wird Schwarz-Rot dennoch die Konsequenzen des Verkaufs politisch zu tragen haben.
„Wenn jetzt der Beschluss des VGH als willkommene Begründung gesehen wird, um einem Bürgerentscheid zu entgehen, zeigt das erneut, was die Koalition unter Beteiligung der Bürgerschaft versteht und dass Begriffe wie Transparenz und Entscheidungsbeteiligung nur leere Worthülsen sind“, so Güler abschließend.