3. Dezember 2013

Weiterhin keine Informationen zur KMW AG

Die Stadt Mainz verweigert nach wie vor Informationen zu den Kraftwerken Mainz-Wiesbaden (KMW) AG. Mit Bescheid vom 26. November hat die Stadtverwaltung der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt den Widerspruch der Fraktionsvorsitzenden der Wiesbadener GRÜNEN, Christiane Hinninger, gegen den Mainzer Oberbürgermeister zurückgewiesen. Damit ist nun das Verwaltungsgericht Mainz berufen, die Frage zu entscheiden, ob die Stadtverwaltung Mainz die von Hinninger erbetenen Informationen u.a. zur Geschäftspolitik und künftigen Ausrichtung der KMW – nach dem Aus für das geplante Kohlekraftwerk – offenlegen muss.

 „Unser Ziel ist es, grundsätzlich mehr Transparenz in städtische Gesellschaften zu bringen“, so Hinninger. Die Fraktionsvorsitzende hatte sich bereits im Januar 2013 an den Mainzer OB gewandt und auf Grundlage des Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Rheinland-Pfalz Informationen u.a. zur Geschäftspolitik der KMW AG erbeten.

 „Wir hätten zumindest erwartet, dass sich die Verwaltung inhaltlich mit unseren Fragen auseinandersetzt, um dem Zweck des Verfahrens gerecht zu werden“, so Hinninger weiter. „Dass sie sich nun in der Begründung lediglich darauf beschränkt, die von den Anwälten der KMW AG vorgetragenen Argumente zu übernehmen und sich mit keinem Wort inhaltlich mit unserem Anliegen auseinandersetzt, finde ich bedauerlich“, so Hinninger.

 „Wir erwarten vom Verwaltungsgericht, dass es unserer Auffassung folgt, dass diese Informationen auf den Tisch gehören und wir somit letztlich einen transparenteren Umgang mit städtischen Gesellschaften erreichen. Denn letztlich gehören diese Unternehmen den Kommunen und damit den Bürgerinnen und Bürgern, die somit auch mit den unternehmerischen Risiken belastet sind und denen zumindest ein Informationsrecht und eine Beteiligung zusteht“, so Hinninger abschließend.

 Zum Hintergrund:

 

GRÜNEN-Fraktionsvorsitzende Christiane Hinninger hatte sich mit Schreiben vom 24. Januar 2013 an den Mainzer OB gewandt und auf Grundlage des Landesinformationsgesetz Rheinland-Pfalz (LIFG) Informationen u.a. zur Geschäftspolitik der KMW AG erbeten. Mit weiterem Schreiben vom 13. Februar hatte sie den Fragekatalog erweitert. Hier ging es u.a. um die Einladung von Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern der KMW AG zu einer Fastnachtsveranstaltung des Mainzer Carneval Vereins. Die KMW AG ist ein gemeinsames Tochterunternehmen der Stadtwerke Mainz AG und der Wiesbadener ESWE AG und damit ein kommunales Unternehmen, weshalb es unter den im LIFG genannten Voraussetzungen dem Informationszugangsanspruch unterliegt. In Hessen gibt es – anders als in Rheinland-Pfalz – kein Informationsfreiheitsgesetz, weshalb Hinninger den Weg über Mainz geht. Anspruchsberechtigt ist nach dem Wortlaut des LIFG jedermann, somit auch Wiesbadener Bürger und Bürgerinnen. Auskunftspflichtige Stelle ist die Stadt Mainz.

 Der OB hatte mit Bescheid vom 18. März den Zugang zu den erbetenen Informationen verweigert. Hiergegen hatte Hinninger Widerspruch bei der Stadtverwaltung eingelegt. Nachdem die Stadtverwaltung hierauf zunächst nicht reagierte, reichte Hinninger am 14. Mai Klage beim Verwaltungsgericht Mainz ein. Dieses hatte die Stadtverwaltung am 8. Juli aufgefordert, den Widerspruch von Hinninger bis zum 30. November 2013 zu bescheiden. Dies ist nun erfolgt. Nach Auffassung der Stadt Mainz ist bereits der Anwendungsbereich des LIFG nicht eröffnet, weshalb sie den Zugang zu den von Hinninger erbetenen Informationen auch mit dem Widerspruchsbescheid ablehnt.