16. Februar 2017

Kulturentwicklungsplan für Wiesbaden

Rede von Dorothea Angor zu TOP 4 der TO I, Antrag der SPD-Fraktion, in der Stadtverordnetenversammlung am 16. Februar 2017

Es gilt das gesprochen Wort

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren!

Vielen Dank der SPD-Fraktion, dass sie mit ihrem Setzantrag das Thema Kultur so prominent auf unsere Agenda setzt. Als wir Grüne im Nov .2014 die Forderung nach einem KEP im Stadtparlament einbrachten, waren wir in der Tagesordnung schon recht weit fortgeschritten und dieses Haus konnte sich nur auf eine Ausschussüberweisung verständigen.

Wir forderten mit dem Wunsch nach Erarbeitung eines Kulturentwicklungsplans die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen der Kulturschaffenden unserer Stadt zu verbessern. Das ist nach wie vor aktuell und unbedingt erforderlich.

Denn: Die kulturpolitische Gestaltung liegt in Deutschland vor allem in den Händen der Kommunen. Ausschlaggebend dafür sind – wie wir wissen – die kommunalen Selbstverwaltungsgarantien des Grundgesetzes.  Zum anderen zeichnet sich nun im Hessischen Landtag endlich ab, dass es eine breite Zustimmung dafür geben wird, Kultur als Staatsziel zu verankern, wie man Berichten über den im Januar tagenden Verfassungskonvent entnehmen konnte.

Aber noch bleibt die Kulturfinanzierung in hessischen Kommunen eine freiwillige Aufgabe.

Daher müssen wir als Kommune jetzt handeln: Wiesbaden muss die Regeln für den Finanzierungsrahmen von Kultur verlässlich formulieren und so die Rahmenbedingungen für die Kulturschaffenden und Institutionen unserer Stadt verlässlich gestalten.

Für  die Kulturentwicklung Wiesbadens ist es wichtig, ein offenes Klima für Veränderungen zu schaffen, Neues zu ermöglichen, Dinge auszuprobieren und gleichzeitig die kulturelle Identität zu sichern. Das heißt auch, anzuerkennen, was hier in dieser Stadt alles kulturell geleistet wird. Denn es ist mitnichten so, dass es in Wiesbaden altbacken und verschlafen zugeht: An vielen Ecken dieser Stadt, ob in Gebäuden mit maroden Charme oder in neu gebauten Hallen- auf Plätzen und vielen Sälen, passiert so einiges, was nur umfassend wahrgenommen und wertgeschätzt werden will!

Ich meine: Hier muss common sense sein, dass es unabdingbar ist, die innovative Kraft der Kulturschaffenden dieser Stadt zur Verwirklichung ihrer Arbeit zu unterstützen und ihnen verlässliche und auch nachvollziehbare Rahmenbedingungen zu bieten.

Davon profitieren wir als gesamte Stadt. Kultur mag für einige nicht alles –oder nicht das Wichtigste sein, aber ohne Kultur in einer Stadt ist eine Stadt nichts!

Es muss immer auch die Wahrung der Freiheit der Kunst für uns als Parlament klar sein: Das heißt, dass die Kunstschaffenden selbst die Ausdrucksformen ihrer Kunst finden und umsetzen und den dafür nötigen Raum und Ihre Zeit selbst bestimmen können.

Aber diese Umsetzung von Kunst- und Kulturprojekten braucht ein kulturpolitisches Handeln, das durch Verlässlichkeit besticht: und zwar auf professionelle Weise finanziell, ideell und organisatorisch die Kulturschaffenden fördert.

Daher sehen wir den Kulturentwicklungsplan als Chance auf eine angemessene Kulturförderung. Um aber genau diese Bedarfe identifizieren zu können, braucht es eine Analyse dessen, was wir haben, dessen was wir brauchen und dessen, was wir wollen.

Das ist die Voraussetzung dafür, sinnvoll und verlässlich auf beiden Seiten agieren zu können.

Die Finanzierung dieser Planung muss nun parlamentarisch abgesichert werden, wie es der SPD-Antrag formuliert.

Wiesbaden wartet darauf und Wiesbaden hat es verdient, Kultur als das Fundament unserer pluralistischen Gesellschaft zu begreifen – ein harter Standortfaktor ist Kultur zweifelsfrei übrigens auch.

Den ersten Schritt haben wir dazu im Ausschuss am 27.10.2016 getan, indem wir das Kulturamt beauftragten, eine Bestandsaufnahme des Istzustandes durchzuführen.

Der nächste Schritt muss nun sein, eine ausgewogene Besetzung einer Steuerungsgruppe einzurichten. Auch diese sollte eine Sitzungsvorlage regeln, die darüber hinaus die inhaltliche Ausrichtung festlegen soll, die Prozesskoordination durch externe Fachleute sicherstellt ebenso wie die Beteiligung Kulturschaffender und eine angemessene Bürgerbeteiligung.

Es geht hier nicht nur darum, die Bestands-Finanzierung mit einem Kulturentwicklungsplan zu sichern, sondern auch Finanzierungskorridore zur Weiterentwicklung (z.B. einer Aufbauförderung) zu eröffnen.

„Kunst folgt keinem Zweck, Kunst steht für sich und braucht keine Legitimation. Kulturelle Vielfalt kann nur durch die einzelnen KünstlerInnen und Kreativen, die ihre Arbeit einer Stadt anbieten entstehen.“