6. September 2018

Rede von Christiane Hinninger „Konzept für kommunale Wiesbadener Wohnbaugesellschaften“ am 6. September 2018

Es gilt das gesprochene Wort

Anrede,

die SPD-Fraktion hat ihrer öffentlich verkündeten Forderung nach einer 1%-Begrenzung des Mietanstiegs bei nicht (mehr) gebundenen Wohnungen städtischer Gesellschaften einen Antrag hier in der StvV folgen lassen.

Angesichts der unbestreitbaren, gravierenden Probleme in der Wohnungsversorgung in Wiesbaden, die längst schon auch die Bezieherinnen und Bezieher mittlerer Einkommen betreffen, ist es richtig und wichtig, dass wir uns mit der Wohnungsfrage beschäftigen. Die Situation ist ja hinreichend und zutreffend beschrieben worden. Das brauche ich hier nicht wiederholen.

Aber das, was hier von SPD und auch von CDU vorgelegt wurde, ist zu dünn, zu oberflächlich, um dem Problem gerecht zu werden. Es passt einfach nicht zur Dimension der Aufgabe, die darin steckt. Die Wohnung ist nicht ein beliebiges Konsumgut. Sie ist ein wichtiger Raum, Lebensmittelpunkt, Ort für Privatsphäre. Immer mehr Menschen auch in unserer Stadt sorgen sich angesichts der Entwicklung um diesen Raum.

Mit einzelnen Maßnahmen ist dieser fatalen Entwicklung nicht Einhalt zu gebieten. Und es genügt auch nicht, und ist dem Problem überhaupt nicht angemessen, diese Aufgabe den nur öffentlichen Wohnungsgesellschaften zu zuschieben und nach dem Motto zu verfahren, was da nicht geht, geht eben nicht. Beide Ansätze wirken im Übrigen nur in der Weise, dass sie die weitere Verschlechterung der Wohnungsversorgung abmildern, eine wirkliche Verbesserung wird damit noch nicht erreicht.

Die Forderung, nach einer 1%-Begrenzung der Mieterhöhung ist, ohne eine Finanzierungsperspektive, die ja der OB übrigens auch versprochen hat – ohne eine gründliche Betrachtung der Auswirkungen – nicht wirklich seriös. Der Hinweis, die städtischen Gesellschaften kämen damit schon zurecht, reicht nicht.

Auch der Antrag der CDU beinhaltet nicht die Lösung. Es gibt außerdem da einige zweifelhafte Formulierungen, z.B. „Eine Mietpreisbremse behindert die Schaffung neuen Wohnraums“. Mit dieser Äußerung zielen Sie ja nicht nur auf die 1%-Begrenzung. Vielmehr ist hier eine allgemeine Absage an dringend notwendige Regulierung formuliert. Und daran schließt nahtlos der Punkt 3. Ihres Antrags an, mit dem Sie vorschlagen, konkrete Schlussfolgerungen für den kommunalen Wohnungsbau in Wiesbaden aus der Intervention des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu ziehen, die groteskerweise mit „Sozialer Wohnungspolitik“ überschrieben ist. Hier wird eine altbekannte Sichtweise wiedergekäut, die höchstens im Elfenbeinturm schlüssig ist. In der Wirklichkeit hat „der Markt“ noch nie eine angemessene Wohnungsversorgung aller Bevölkerungsschichten sicherstellen können.

Eine Empfehlung, die die Abschaffung der gesetzlichen Mietpreisbremse und – im Kern -Abschaffung des Sozialwohnungsbaus fordert, kann nicht Grundlage der Wohnungspolitik in unserer Stadt sein. Dies ist zu weit von den realen Problemen der Menschen entfernt, das ist geradezu absurd. Wer den Bau von Sozialwohnungen einstellen will und das Heil in Subjektförderung sucht, wird in den Mangelgebieten nur ein Abschöpfen der erhöhten individuellen Kaufkraft durch weitere Mietsteigerungen erleben. Die Herren Professoren sagen ja selbst, dass „neues Bauland kaum noch in Großstädten (…) entstehen kann.“

Auch wenn die Situation in Wiesbaden mit Blick z.B. auf das Ostfeld nicht ganz so gravierend ist, einen Beitrag zur Problemlösung wird hier nicht geleistet, wenn man die Verdrängung der weniger betuchten Bevölkerung ins Umland der Städte nicht als Lösung versteht.

In die gleiche Kategorie der Pseudolösungen fällt auch die Empfehlung, auf Maßnahmen zur Energieeinsparung beim Bauen zu verzichten. Das führt nur zur Verschiebung von Kosten, die dann in mehrfacher Weise als Folgekosten des Klimawandels wieder auftauchen.

Noch einmal: Diese Empfehlungen bringen uns nicht weiter. Sie sind schlicht überflüssig.

Anrede,

es zeigt sich, dass das Thema sehr komplex ist und nicht im Hauruck-Verfahren angemessen bearbeitet werden kann. Lassen Sie uns die Debatte gründlich und auf Grundlage der notwendigen Informationen führen. Ich beantrage deshalb die Überweisung der vorliegenden Anträge in den Ausschuss. Zuständig wäre hier der Beteiligungsausschuss und der Sozialausschuss.