29. Juni 2017

Konstanze Küpper „Regionalplan Südhessen – Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien – Stellungnahme der Landeshauptstadt Wiesbaden zur 2. Offenlage“

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

an die Adresse der FDP gerichtet habe ich eine Bitte: Ich weiß, sie sehen jetzt ihre große Chance, es ist Wahlkampf und da muss man richtig Dampf machen. Aber das ist heute und hier unangemessen und völlig unnötig.

Aus unserer Sicht ändert nämlich die Stellungnahme der Stadt zum Teilplan Erneuerbare Energien im Rahmen der 2. Offenlage nichts. Sie wiederholt bzw. vertieft im Kern nur das 2014 schon einmal Gesagte.

Lassen Sie mich das erläutern:

Wir haben es im Moment mit zwei verschiedenen Verfahren zu tun, die sich leider überschneiden, was etwas verwirrend ist:

  1. Ergänzung des Regionalplans Südhessen mit dem Ziel der Landesregierung, den Ausbau der Windkraft durch Vorranggebiete zu sichern, und
  2. das Projekt der ESWE Taunuswind GmbH zum Bau von 10 Windrädern auf der Hohen Wurzel.

Zum ersten Fall muss man wissen, dass Vorranggebiete erst einmal nur potentielle Flächen für die Windkraftanlagen ausweisen, die woanders dann nicht gebaut werden dürfen. Das ist erst mal alles. Nötig sind weiterhin die erforderlichen Genehmigungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz, bei dem alle Schutzgüter eingehend geprüft werden – Wasser, Flora, Fauna, Landschaft, Kulturgüter etc..

Und genau hier treffen wir auf das zweite, aktuell noch laufende Verfahren der ESWE Taunuswind. Taunuswind hat eben dieses  Genehmigungsverfahren durchlaufen; das Regierungspräsidium hat im Januar 2017 vor allem aus Gründen des Trinkwasserschutzes erst mal ablehnend beschieden. Dagegen klagt Taunuswind derzeit vor dem Verwaltungsgericht.

Nun gibt es zwei Szenarien:

Entweder die Gerichte lehnen den Einspruch der Taunuswind ab. Dann werden die Windräder auf der Hohen Wurzel nicht gebaut. Damit macht aber auch ein Vorranggebiet auf der Hohen Wurzel keinen Sinn.

Oder aber – und davon bin ich persönlich überzeugt: Das Regierungspräsidium muss konkrete und nachvollziehbare Auflagen und Nebenbestimmungen zum Schutz des Trinkwassers in Wiesbaden formulieren. Taunuswind würde also unter diesen strengen Auflagen bauen und die geplante Vorrangfläche für Windkraft wäre faktisch schon realisiert.

Fazit: Ob es Windräder auf der Hohen Wurzel geben wird, hängt derzeit allein am Ausgang des Verfahrens von Taunuswind ab. Da wir den Ausgang nicht kennen, gilt nach dem Erkenntnisstand heute: Der Magistrat und die Mehrheit in diesem Haus sprechen sich für den Bau von Windrädern vorrangig auf der Hohen Wurzel aus, aber auch nicht um jeden Preis. Nichts anderes haben wir immer gesagt. Und nichts anderes bringt die vorliegende Stellungnahme des Magistrats zum Ausdruck. Für uns gibt es daher keinen Grund, die Vorlage abzulehnen.

Also an die FDP und alle Windkraftgegner gerichtet: Sie können erst mal durchatmen. So schnell werden die Windräder nicht kommen – leider.

Daher bin ich schon ganz gespannt auf Ihre konstruktiven Vorschläge zum Klimaschutz in Wiesbaden. Gerade mit Blick auf die Wahlen müsste da ja mal mehr kommen als ein Bekenntnis zur Kohle wie in NRW.

Denn wir Grünen machen uns wirklich ernste Sorgen, dass uns das Trinkwasser ausgeht. Aber nicht wegen der Windräder auf dem Taunuskamm. Sondern weil uns der Klimawandel wahrscheinlich schneller den Hahn zudreht als wir die Energiewende schaffen.

Herzlichen Dank!