25. Mai 2016

Trinkwasserversorgung und Windpark Hohe Wurzel

Rede der Stadtverordneten  Konstanze Küpper zu TOP I/9 „Trinkwasserversorgung Wiesbaden – Null Toleranz bei Taunusstollen!“ –Antrag der FDP vom 13.05.2016 – in der Stadtverordnetenversammlung am 25. Mai 2016

 

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

Sehr geehrte Damen und Herren,

Liebe Freundinnen und Freunde,

 

es gibt Anträge, die gehören in den Wahlkampf oder ins Schaufenster – dieser Antrag der FDP ist leider einer davon.

Denn wenn man ihn auf seinen eigentlichen Kern reduziert, fordert er von uns ein Bekenntnis zum Schutz der Bevölkerung und zum Trinkwasserschutz. Wer würde dem widersprechen? Für diese Selbstveständlichkeiten bedarf es eigentlich keines Antrags.

Der Windpark auf der Hohen Wurzel mit 10 Windrädern befindet sich im Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz, d.h. das Regiurungspräsidium Darmstadt wird alle Aspekte des Projektes sowie die möglicher Gefahren für Mensch und Umwelt genau prüfen, abwägen und ggf. mit Auflagen zum Genehmigungsbescheid absichern.

Und dass das Trinkwasser eines der wichtigsten öffentlichen Güter ist, die es vordringlich zu schützen gilt, und das natürlich nicht durch die Windräder in Gefahr geraten darf, ist sicherlich auch dem RP hinlänglich bekannt und deshalb kann ich nicht verstehen, warum der Magistrat der Stadt Wiesbaden dazu noch eine besondere Stellungnahme verfassen soll.

Im Kern ist dieser Antrag also ein Selbstläufer. Schauen wir uns also die Begründung genauer an.

Klar ist, dass der Bau von Windrädern mit einem Eingriff in die Bodenoberfläche verbunden ist. Windräder werden deswegen grundsätzlich nur unter strengen Auflagen in Wasserschutzgebieten Zone III gebaut.  Wie an gleichartigen Bauprojekten in anderen Bundesländern erfolgreich erprobt, wie z.B. im  Kreis Bernkastel-Wittlich (Rheinland-Pfalz), ist dies durchaus möglich. Dafür sorgen Maßnahmen, die präventiv Schäden vorbeugen. Oder die im Fall eines Unfalls oder bei menschlichem Versagen die Gefahren für das Trinkwasser beheben, bevor dauerhaft Schäden entstehen. Ein erhöhtes Risiko besteht nur während der zeitlich begrenzten Bauphase. Danach  wird so weit wie möglich der ursprüngliche Zustand des Bodens wiederhergestellt.

Lassen Sie mich ein paar Punkte nennen, die für den Trinkwasserschutz beim Bau des Windparks besonders wichtig sind

1) Die für den Bau und Betrieb der Windräder notwendigen Flächen tangieren nur 1 Prozent des gesamten Trinkwassereinzugsgebietes.

2) Der vorgesehene Typ von Windrad ist getriebelos, es gibt also kein Getriebeöl, das auslaufen könnte. Die 540 Liter Kühlflüssigkeit bestehen aus einem Gemisch aus entsalztem Wasser und Monoethylenglykol. Die Kühlanlage ist als technisch dicht eingestuft genauso wie Maschinenhaus, der Generator und der Transformator. Es ist eine elektronische Leckerkennung vorhanden.

3) Wichtig  sind die Maßnahmen für die eigentliche Bauphase: ESWE Taunuswind plant eine hydrogeologische Baubegleitumg und -überwachung. Der Katalog von vorbeugenden, schützenden und überwachenden Maßnahmen wird auf mehr als 70 Seiten umfassend beschrieben. Um daraus hier nur ein paar Punkte zu nennen:

  • es gibt einen Alarmplan bei Unfällen mit Sofortmaßnahmen zur Beseitigung möglicher Schadstoffe
  • grundwasserrelevanten Klüften, Spalten, Fugen, die ggf, bei den Bauarbeiten frei gelegt werden, werden zügig abgedichtet
  • gesicherte Logistikflächen, die auch als Parkflächen am Wochenende und nachts dienen
  • ständige Wartung und Überprüfung der eingesetzten Maschinen und Fahrzeuge
  • Unterplanung von Fahrzeugen und Maschinen, die am Standort verbleiben müssen
  • Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachfirmen
  • Betanken, Reparatur und Wartung der Maschinen nur außerhalb des WSG
  • Ableitung des Oberflächenwassers in geeignete Rückhaltebecken oder weg von den trinkwassersensiblen Zonen
  • Objektschutz durch Sicherheitsfirmen
  • und und und

Bei diesem Katalog fragt man sich unwillkürlich, ob es für die im Taunuswald eingesetzten Forstfahrzeuge und Holzerntemaschinen ähnliche Sicherheitsvorkehrungen gibt. Jedenfalls würde in letzter Konsequenz  die von der FDP vorgeschlagene Beschlussformulierung bedeuten, dass sich die Stadt Wiesbaden für eine umgehende Beendigung der forstwirtschaftlichen Nutzung auf dem Taunuskamms einzusetzen hätte.

Das alles weiß auch die FDP. Und trotzdem stellt sie einen Antrag, der offensichtlich nur eines bewirken soll: Angst in der Bevölkerung auszulösen, um irgendwie doch noch die Windräder auf der Hohen Wurzel zu verhindern. Und an diesem Ziel hält sie dogmatisch fest und es ist ihr offensichtlich völlig egal, welchen Nutzen dieses Projekt für die Klimaschutzziele Wiesbadens hat und dass diese Windräder für eine zukunftsweisende, ökologische Energieversorgung von 23.000 Haushalten sorgen wird.

Gegen Angstmache hilft bekanntlich nur Aufklärung. In diesem Sinne kann ich diesem Schaufensterantrag der FDP sogar noch etwas Gutes abgewinnen: Denn wir wünschen uns eine Überweisung in den Ausschuss. So bietet sich die Möglichkeit, öffentlich die Maßnahmen zum Trinkwasserschutz zu erörtern.

Herzlichen Dank!